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Stahl Sanitär
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Hinweis­geber­system

Stahl GmbH Sanitär

Ratisbona Compliance

Nach­haltiges Wirt­schaften begründet die Zukunfts­perspektive für Umwelt, Gesell­schaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelnen Mit­arbeiter oder Geschäfts­partner von Stahl Sanitär.

Grund­pfeiler der Stahl GmbH Sanitär-Kultur sind die Auf­teilung zentraler Anforderungen und deren eigen­ver­antwort­liche Um­setzung und Steuerung sowie ein gemein­sames Ver­ständnis für Werte und Risiko­minimier­ung für eine nach­haltige Unter­nehmens­entwick­lung.

Das Hinweis­‌geber­‌system mit anwalt­‌licher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH („RC-Whistle“) schafft durch eine für jeden zu­‌gäng­‌liche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erst­‌bewertung zu­‌sätz­‌liches Ver­‌trauen und Sicher­‌heit, um auf Miss­‌stände hin­‌zu­‌weisen und damit den nach­‌haltigen Erfolg von Stahl Sanitär zu sichern und Schaden ab­‌zu­‌wenden.

1. Richtlinie

Nach­haltiges Wirt­schaften begründet die Zukunfts­perspektive für Umwelt, Gesell­schaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelnen Mit­arbeiter oder Geschäfts­partner von Stahl Sanitär.

Grund­pfeiler der Stahl GmbH Sanitär-Kultur sind die Auf­teilung zentraler Anforderungen und deren eigen­ver­antwort­liche Um­setzung und Steuerung sowie ein gemein­sames Ver­ständnis für Werte und Risiko­minimier­ung für eine nach­haltige Unter­nehmens­entwick­lung.

Das Hinweis­geber­system mit anwalt­licher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH („RC-Whistle“) schafft durch eine für jeden zu­gäng­liche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erst­bewertung zu­sätz­liches Ver­trauen und Sicher­heit, um auf Miss­stände hin­zu­weisen und damit den nach­haltigen Erfolg von Stahl Sanitär zu sichern und Schaden ab­zu­wenden.

2. An­wendungs­bereich

  1. Diese Richt­linie beschreibt die Vor­gehens­weise bei Meldung von bestätigten oder ver­muteten Miss­ständen oder Fehl­ver­halten.
  2. Er gilt für alle Mit­arbeiter (auch für Zeit­arbeiter), Kunden, Lieferanten und alle, die ein Interesse am Wohl­ergehen der Gesell­schaft haben.

3. Kenntnis oder begründeter Verdacht eines Miss­stands

  1. Wir möchten Jeden zu einer Meldung ermutigen, der Kennt­nis oder einen be­gründeten Verdacht hin­sicht­lich eines maß­geb­lichen Fehl­ver­haltens/Missstands (Gesetzes­bruch oder unethisches Ver­halten im Wider­spruch zu unserem Verhaltens­kodex) hat.
  2. Wir ermutigen Jeden, solche Sach­verhalte auf den bekannten und etablierten Berichts­wegen zu melden. Dies sind (beispiel­haft)
    • Ver­trauens­person
    • Personal­wesen
    • Betriebs­rat
    • Geschäfts­führung
    • Inner­betrieb­liches Vor­schlags- und Melde­wesen
    • Compliance-Bereich
  3. Sollten all diese Berichts­wege für Ihre Meldung nicht in Betracht kommen, steht Ihnen das Hinweis­geber­system mit anwalt­licher Expertise der Ratisbona Compliance als Melde­weg zur Ver­fügung. Das Hinweis­geber­system der Ratisbona Compliance wird durch einen un­abhängigen Dritten betrieben.
  4. Durch das Hinweis­geber­system mit an­waltlicher Expertise der Ratisbona Compliance erfolgen Meldungen direkt an die Ratisbona Compliance. Meldungen können digital über die Melde­platt­form der Ratisbona Compliance, telefonisch oder per­sön­lich erfolgen.

4. Vor­sätz­liche Falsch­meldungen

Vor­sätz­liche Falsch­meldungen werden als Ver­stoß gegen den Ver­haltens­kodex gewertet und dem­ent­sprechend be­handelt. Sie können zu Disziplinar­maß­nahmen und/oder Straf­ver­folgung führen.

5. Zu­weisung von Zu­ständig­keiten

  1. Durch das Hinweis­geber­system der Ratisbona Compliance ist eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweis­geber möglich und bei Bedarf sicher­gestellt. Nach Eingang einer Meldung über behauptetes Fehl­verhalten oder betrüger­isches Ver­halten wird der Sach­verhalt anhand der ent­haltenen Informationen einer ersten Prüfung unter­zogen.
  2. Die Ratisbona Compliance über­nimmt die frist­gemäße Prüfung und Be­arbeit­ung der ein­gehen­den Meldungen.
  3. Rück­fragen an den Hinweis­geber zur weiteren Be­urteil­ung des Sach­ver­haltes unter Wahr­ung der Anonymität sind möglich.
  4. Aus­gehend von dieser ersten Prüfung bestimmt sich der weitere Weg zum Umgang mit dem Sach­verhalt. Je nach Schwere des Vorwurfs, betroffenem Personen­kreis und Rechts­gebiet erfolgt eine Übergabe der Meldung an die ver­antwort­liche Stelle der jeweils betroffenen Beteiligung oder Beteiligungs­gruppe. Bei der weiteren Prüfung des Miss­stands können externe Sach­ver­ständige hin­zu­gezogen werden. Es kann zu einer Anzeige­pflicht bei hin­reichen­dem Verdacht einer Straf­tat kommen. Die Ratisbona Compliance stellt sicher, dass alle gemeldeten Fälle untersucht und hin­reichend dokumentiert ab­geschlossen werden.
  5. Stahl GmbH Sanitär erwartet von Führungs­kräften und Vor­gesetzten auf allen Hier­archie­ebenen, solche Meldungen ernst zu nehmen, sie streng ver­trau­lich zu behandeln und mit den ent­sprechen­den Vor­gaben und er­forder­lichen Maß­nahmen zeit­nah auf­zu­klären, um den Miss­stand zu beseitigen.

6. Keine Weiter­ver­folgung einer Meldung

Die Ratisbona Compliance kann zu dem Ergebnis kommen, dass eine Meldung nicht weiter­ver­folgt wird, zum Beispiel wenn

  1. nur un­zu­reichende Informationen für eine adäquate Unter­suchung zur Ver­fügung stehen und auch keine Möglich­keit besteht, weitere Informationen zu erhalten
  2. die Meldung nach­gewiesen­er­maßen eine Falsch­meldung ist.

7. Bericht­erstatt­ung

Eine Bericht­erstattung erfolgt durch die Rechts­abteilung der Ratisbona Compliance. Die Bericht­erstattung erfolgt detailliert für die Fälle, die durch die Ratisbona Compliance unter­sucht werden.

8. Schutz und Rechte des Meldenden

  1. Die Identität aller Meldenden wird absolut ver­trau­lich behandelt. Die Ratisbona Compliance wird unter keinen Um­ständen die Sprach­nach­richten, IP-Adressen und/oder Telefon­nummern offen­legen, es sei denn, „8.3“ ist an­wend­bar.
  2. Niemand, der eine Meldung abgibt, hat dadurch negative Kon­sequenzen zu befürchten. Jedoch genießen auch Meldende (als Hinweis­geber) keinen Schutz bei Fehl­ver­halten.
  3. In den folgenden Fällen ist der Schutz des Meldenden nicht garantiert:
    • Auf An­forder­ung z.B. von Straf­ver­folgungs­behörden ist Ratisbona Compliance ver­pflicht­et, Sprach­nach­richten, IP-Adressen und/oder Telefon­nummern zur Ver­füg­ung zu stellen.
    • Fälle, bei denen fest­gestellt wurde, dass Meldungen vor­sätz­lich falsch bzw. wider besseres Wissens und/oder in böser Absicht („bös­gläubig“) gemacht wurden;
    • oder wenn die Meldung selbst als Straftat oder Verstoß gegen den Ver­haltens­kodex ein­geordnet werden muss (z.B. üble Nach­rede oder Be­drohung).
  4. Sofern der Meldende mit dem Ergebnis der Unter­such­ung nicht ein­ver­standen ist, hat er erneut die Möglich­keit, dies über das Hinweis­geber­system mit an­walt­licher Expertise der Ratisbona Compliance kund zu tun.

9. Schutz und Rechte vor Beschuldigten

  1. Sollten auf­grund einer Meldung Er­mittlungen eingeleitet werden, wird Stahl GmbH Sanitär die Betroffenen spätestens binnen 30 Arbeits­tagen informieren. Diese Phase kann unter Ab­wägung der fall­spezifischen Situation auch ver­längert werden, z.B. wenn das Risiko besteht, dass Beweise ver­nichtet oder die ein­geleiteten Er­mittlungen ander­weitig behindert werden.
  2. Betroffene haben das Recht, sich über gegen sie ge­richtete Er­mittlungen zu beschweren. Hierzu wenden sich Betroffene an:
    • Ihren Vor­gesetz­ten oder Geschäfts­führer
    • Die Ratisbona Compliance Kontakt­information­en finden sich am Ende dieser Richtlinie.

10. Datenschutz

Die Ratisbona Compliance wird alle Information­en streng ver­trau­lich be­handeln. Der Schutz von Daten sowohl der Melden­den als auch Betroffen­er wird im gesetz­lich­en Rahmen zu­gesichert. Information­en werden sowohl was Inhalte als auch den Personen­kreis angeht auf einer be­schränkten Basis zu­gäng­lich gemacht (sog. „Need-to-Know-Basis”). Diese Richt­linie bedingt die Ver­arbeit­ung und Speicher­ung personen­bezogen­er Daten. Dies erfolgt aus­schließ­lich nach Maßgabe daten­schutz­recht­licher Regelungen.

11. Be­arbeitungs­prozess der Ratisbona Compliance

Be­arbeitungs­prozess der Ratisbona Compliance

Ratisbona Compliance GmbH

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93047 Regensburg

Telefon: +49 941 2060384-1
Mail: info@ratisbona-compliance.de
www.ratisbona-compliance.de